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Allgemeine Geschäftsbedingungen der vioma GmbH, Industriestraße 27, 77656 Offenburg
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Firma vioma GmbH, Industriestraße 27, 77656 Offenburg, im nachfolgenden vioma genannt, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners werden nicht Bestandteil eines Vertrages mit der vioma.
2. Leistungen der vioma
2.1. Web-Design
Soweit Gegenstand des Vertrages die Entwicklung eines Konzeptes für eine Web-Site und die Erstellung der Website ist, gilt Folgendes:
Die vioma verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Website herzustellen und diese dem Kunden auf einem geeigneten Datenträger zu übergeben oder ein System bereitzustellen, welches die Website erstellt.
Die vioma erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hierarchische Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Strukturbaum), ein etwaiges Frame-Konzept, die Platzierung von Links und – soweit vereinbart – die Einbindung eines E-Mail Fensters.
Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Konzepts durch den Kunden erstellt die vioma eine Basisversion der Website auf der Grundlage des freigegebenen Konzepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen lassen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die notwendige Grundfunktionalität aufweisen.
Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kunden erstellt die vioma die Endversion der Website oder stellt ein System zur Verfügung, das nach Eingabe der entsprechenden Daten durch den Kunden die endgültige Version der Website erstellt.
Der Kunde stellt der vioma die in die Website einzubindenden Inhalte in digitaler Form zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen. vioma ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist die vioma nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte die vioma wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der Kunde, die vioma von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und der vioma die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
Der Kunde wird der vioma die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Fertigstellung und Freigabe des Konzeptes zur Verfügung stellen.
Die vioma überträgt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Website unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung aller im Vertrag vereinbarten nicht wiederkehrenden Zahlungen. Bis dahin verbleiben die urheberrechtlichen Verwertungsrechte bei der vioma.
Die vioma ist berechtigt, dem Kunden 30 % der Vertragssumme bei Auftragserteilung, 50 % nach Onlinestellung der ersten funktionstüchtigen Version der Website sowie 20 % nach Endabnahme durch den Kunden, in Rechnung zu stellen.
2.2. Domainbeschaffung und -verwaltung
Soweit die Beschaffung und Verwaltung einer Internet-Domain Gegenstand des Vertrages ist, gilt Folgendes: vioma verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben sind. Falls diese Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird vioma nach Rücksprache mit dem Kunden die Registrierung der letztendlich gewünschten Domains bei den jeweils zuständigen Registrierungsstellen beantragen. Sind die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Dritte vergeben, wird vioma den Kunden hiervon unterrichten. Weitergehende Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat die vioma nicht.
Rückfragen, welche die vioma nach der Domain-Anmeldung von der Registrierungsstelle erhält, wird die vioma zügig und in Abstimmung mit dem Kunden beantworten. Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tatsächliche Registrierung der Domains, schuldet die vioma nicht.
Der Kunde ist verpflichtet, die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ihre Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prüfen. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder allgemeinen Gesetzen ergeben haben.
Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Übertragung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains – gleich aus
welchem Rechtsgrund – geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, die vioma hiervon unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt bei behördlichen Maßnahmen gleich
welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains resultieren.
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und/oder die Vergabebestimmungen der jeweiligen Registrierungsstelle anzuerkennen. Die Geschäftsbedingungen und Vergabebestimmungen können auf der Homepage der jeweiligen Registrierungsstelle abgerufen werden.
Für die Eintragung der Domains hat der Kunde eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner – "Admin-C" – für Rückfragen anzugeben.
Preise für Domainverwaltung werden jährlich berechnet. Aufgrund der oftmaligen Änderungen der Domainvergabestellen sind alle Preise auf Anfrage oder über die Preisliste auf www.vioma.de einzusehen.
Die vioma richtet sich bei der Domainregistrierung ausschließlich nach den Richtlinien der Domainvergabestellen. Die Registrierung einer Neudomain erfolgt innerhalb von zwei Werktagen. Alle Subdomains sind kostenlos, sofern der Kunde auf Seiten innerhalb von der vioma organisierten Systemen weiterleitet. Weiterhin sind alle Updates von Domains, KK-Anträge und Übernahmen von bestehenden Domains kostenlos. Aufgrund der komplexen Besitzerstrukturen können hier keine Zeitfenster für die Übernahme garantiert werden.
2.3. Pflege
Soweit die Aktualisierung und Wartung einer Website Gegenstand des Vertrages ist gilt folgendes:
vioma ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Kunden die Inhalte der Website zu aktualisieren und die Website für Microsoft Internet Explorer und auf Mozilla basierende Browser, in der jeweils aktuellen Version, sowie auf eine Bildschirmauflösung von minimal 1024 x 768 zu optimieren.
vioma ist verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit der Website in den vereinbarten zeitlichen Abständen zu überwachen und – falls erforderlich – wiederherzustellen.
vioma verpflichtet sich, die geänderte Website jeweils nach deren Aktualisierung abzuspeichern.
Der Kunde stellt vioma alle in der Website zu aktualisierenden Inhalte zur Verfügung. Die obigen Regelungen für das Web-Design gelten entsprechend.
2.4. Bannerwerbung
Soweit die Vermittlung, Herstellung und Pflege von Bannerwerbung Gegenstand dieses Vertrages ist, gilt Folgendes:
Banner-Werbeverträge werden von der vioma nur vermittelt. Es obliegt dem Kunden, vermittelte Verträge und die Bonität des vermittelten Vertragspartners zu überprüfen. Es obliegt auch dem Kunden, die Erfüllung eines Banner-Werbevertrages zu überprüfen. Im Verhältnis zur vioma gelten Inhalte von Banner-Werbungen der vermittelten Vertragspartner auf der Website des Kunden als vom Kunden zur Verfügung gestellter Inhalt für diese Website.
Bei der Erstellung und Pflege von Banner-Werbung des Kunden gelten die Bedingungen für die Erstellung und Pflege von Websites entsprechend.
2.5. Upload von Web-Sites und Installation von Bannerwerbung
Soweit der Upload einer Web-Site oder die Installation einer Bannerwerbung auf einer fremden Website Gegenstand des Vertrages ist, gilt Folgendes:
Sofern der Upload nicht auf einen Server der vioma erfolgt, steht die Verpflichtung zum Upload unter der Bedingung, dass die notwendigen Verträge mit dem Provider abgeschlossen wurden und der Provider seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt.
Entsprechendes gilt für die Installation von Banner-Werbung für den Vertragspartner der Banner-Werbung.
2.6. Providerleistungen
Soweit die Bereitstellung von Speicherplatz durch die vioma zur Speicherung einer Website des Kunden und die Einstellung dieser Website in das Internet bzw. ferner die Einrichtung eines E-Mail Accounts für den Kunden und die Speicherung von E-Mails des Kunden Gegenstand des Vertrages ist, gilt Folgendes:
Die vioma verpflichtet sich, für eine ausreichend große Übertragungsrate von seinen Servern zu anderen Servern innerhalb des Internets zu sorgen.
Der Server der vioma darf ein eigener Server oder ein Server eines Dritten, zu dessen Nutzung die vioma berechtigt ist, sein.
Die vioma trägt dafür Sorge, dass die vertragsgegenständliche Website des Kunden im Internet abrufbar ist und dass der Kunde in der Lage ist, die gespeicherten E-Mails über das Internet abzurufen.
Die vioma gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server von 99,3% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der vioma liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu erreichen ist.
Im Rahmen der Gewährleistung kann die vioma Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum der vioma über. Der Kunde hat auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Der Kunde hat die vioma bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle benötigten Unterlagen/Daten zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere bei einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf die vertragsgegenständlichen gespeicherten E-Mails und Website zu ermöglichen, vergibt die vioma einen Benutzernamen und ein Passwort an den Kunden. Aus Sicherheitsgründen räumt die vioma dem Kunden zudem die Möglichkeit ein, sein Passwort zu ändern.
Sollte es der Nutzung des Servers zu Störungen kommen, so wird der Kunde die vioma von diesen Störungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.
Der Kunde ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, wenn die vioma einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schriftlich im Voraus zustimmt.
Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, lediglich solche Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail Account zu speichern und per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstoßen.
Der Kunde verpflichtet sich, die vioma von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, die vioma von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
Die Freistellungsverpflichtung des Kunden gilt auch für Ansprüche Dritter gleich welcher Art, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail Account gespeichert bzw. über diesen E-Mail Account an Dritte übermittelt hat.
Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen diesem Vertrag zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist die vioma berechtigt, den Zugriff auf diese Inhalte durch geeignete Maßnahmen zu sperren. Dies gilt auch, wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen E-Mail Account entgegen diesem Vertrag zur Speicherung bzw. Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt.
Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz entgegen diesem Vertrag zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist die vioma berechtigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden Dritten mitzuteilen, um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den Kunden zu ermöglichen. Dies gilt auch, wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen E-Mail Account zur Speicherung bzw. Übermittlung rechtswidriger Inhalte nutzt.
Die vioma haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Zugangsleitungen zu seinem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in ihrem Einflussbereich stehen.
Die vioma übernimmt keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.
Der Providervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien durch schriftliche Erklärung gekündigt werden, und zwar mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres. Ein Vertragsjahr beträgt 12 Kalendermonate ab Vertragsabschluss.
2.7 Application Service Providing (ASP)
2.7.1 Allgemeines
(1) Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit für die Computerprogramme Clearing Station (CST), TAO Web Controlling, Condeon CMS, Wellness Barometer, Penfriend – nachfolgend kurz Software – durch den Kunden über einen Internetzugang im Rahmen eines Application Service Providing (ASP). Der Kunde darf die Software für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und speichern.
(2) Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechnerleistung sowie der notwendige Speicherplatz für Daten wird von der vioma oder einem von ihm beauftragten Rechenzentrum bereitgehalten. Der dem Kunden zugewiesene Systembereich ist gegen Zugriff Dritter geschützt.
(3) Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie seines eigenen Computers.
(4) Die vioma übermittelt dem Kunden die für die Softwarenutzung erforderlichen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kunden ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen der vioma mitgeteilten zusätzlichen Nutzer handelt, der bei der Entgeltberechnung berücksichtigt wurde. Neue zusätzliche Nutzer wird der Kunde vor Tätigkeitsbeginn der vioma melden, damit eine Anpassung der Entgeltberechnung erfolgen kann.
2.7.2 Serviceleistungen
(1) Vioma ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen.
(2) Für den Fall, dass der Inhalt der Serviceleistungen, welche sich nicht auf die bereitgestellte Software beziehen, verändert wird, wird vioma den Kunden hiervon spätestens einen Monat vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Änderungstermin zu.
(3) Handelt es sich bei den vorzunehmenden Änderungen lediglich um Fehlerbehebung sowie um den Einbau kleiner neuer Features, werden diese dem Kunden nicht angekündigt. Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht nicht.
(4) Werden zusätzlich weitere Funktionen in die bereitgestellte Software integriert, wird vioma dem Kunden dies eine Woche vor dem Wirksamwerden der Änderung mitteilen. Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht nicht.
(5) Wesentliche bzw. essentielle Änderungen der bereitgestellten Software, insbesondere Updates, welche zu einer höheren Seriennummer führen, wird vioma dem Kunden spätestens einen Monat vor der Änderung zur Kenntnis bringen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 2 Wochen zum Änderungstermin zu.
2.7.3 Vergütung
(1) Das Entgelt wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus fällig. Der Berechnungsmodus für die Vergütung berücksichtigt im Wesentlichen die Zahl der Nutzer, die Größe des bereitgestellten Speicherplatzes, die Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit der Anwendung sowie die Anwenderunterstützung.
(2) Der Kunde genehmigt der vioma, die Vergütung im Lastschriftverfahren einzuziehen und wird entsprechend für die notwendige Deckung auf seinem Konto sorgen.
(3) Nach Ablauf von drei Jahren kann die vioma das Entgelt den allgemeinen Preisentwicklungen anpassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des monatlichen Entgelts, kann der Kunde das Vertragsverhältnis gem. 2.7.4 kündigen.
2.7.4 Vertragslaufzeit und Kündigungen
(1) Die Laufzeit des ASP-Vertrages ist unbefristet. Eine Kündigung ist jeweils zum Ende des Folgequartals möglich.
(2) Die Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen und dem Provider spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.
(3) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor,
- wenn ein Vertragspartner die im Vertrag ausdrücklich geregelten Pflichten grob verletzt,
- sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Vertragspartei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Vertragspartei insolvent oder zahlungsunfähig wird.
Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Entgelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Monate erreicht.
Für den Kunden kann ein wichtiger Grund in einer erheblichen Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit der Software liegen.
2.7.5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Störungen muss der Kunde die von der vioma erfolgten Hinweise befolgen. Ggf. muss der Kunde Checklisten von der vioma verwenden.
(2) Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften präzisieren. Er muss ggf. auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, alle Daten, welche er der vioma zur Einarbeitung in die überlassene Software übergibt, zu sichern und bei sich aufzubewahren und diese insbesondere bei Datenverlusten auf Anforderung von der vioma an diese herauszugeben.
(4) Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und verpflichtet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.
2.7.6 Pflichtverletzung des Kunden, Vertragsstrafe, Kündigungsrecht des Providers
(1) Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung des Entgelts verpflichtet. Bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 500,00 € und einer Verzögerung von mehr als zwei Wochen ist die vioma zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unmittelbar nach der Begleichung der Rückstände.
(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtungen, keinem Dritten die unberechtigte Nutzung der Software zu ermöglichen oder vioma neue Nutzer vor deren Tätigkeitsbeginn zu nennen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen Monatsentgelts fällig. Darüber hinaus ist vioma berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Zugang zu sperren.
(3) Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Urheberrechtsgesetz sowie insbesondere auch von anderen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fällen unberührt.
2.7.7 Service Level Agreement
(1) Die vioma garantiert die Verfügbarkeit aller Dienste im Jahresmittel zu 99,3%.
Notwendige & geplante Wartungsarbeiten werden mit einer Frist von mindestens fünf Tagen vor dem Wartungsintervall angekündigt. Wartungen werden soweit möglich nachts durchgeführt. Einzelne Dienste können während eines Wartungsintervalls ausfallen. Da dies allerdings unvermeidlich ist, gilt es nicht als Einschränkung der garantierten Verfügbarkeit.
(2) Die vioma bemüht sich, alle Dienste und Systeme sowie die gesamte Server-Architektur und damit verbundene Drittgeräte mindestens zweifach redundant auszulegen.
Ist dies in Einzelfällen dauerhaft oder temporär nicht möglich, wird die vioma entsprechende Notfalldienste und/oder Ersatzhardware verfügbar halten.
(3) Die vioma verwendet mehrfach getestete und redundant ausgelegte Server-Hardware sowie gängige, auf Linux basierende Systemumgebungen. Aus Sicherheitsgründen wird vioma keine Detailinformationen zu Plattformen und der Architektur bekannt geben.
(4) Die vioma trägt dauerhaft und langfristig dafür Sorge, dass alle Systeme immer den aktuellen Anforderungen an Hard- und Software entsprechen. Die vioma baut grundsätzlich die Server-Architektur so auf, dass sie jederzeit skaliert werden kann. Wird die garantierte Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit des Systems stark beeinträchtigt, wird die vioma durch ein Aktualisieren und/oder Aufrüsten der Technik diesen Engpass beseitigen. Wann und in welchem Umfang eine Skalierung stattfindet, obliegt der vioma.
2.7.8 Mängelansprüche und Kündigungsrecht des Kunden
(1) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von der vioma nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb der im SLA festgelegten Reaktionszeit behoben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Softwarenutzung. Für die Mängelansprüche gilt mietvertragliches Mängelrecht.
(2) Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- bzw. Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
(3) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 553 I 1 Ziff. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.
2.7.9 Haftung
(1) Die vioma haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen wird die Haftung auf das Fünffache des monatlichen Entgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Application Service Providing üblicherweise gerechnet werden muss.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die vioma nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftungsbeschränkung nach Abs. 1 entsprechend heranzuziehen.
(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
2.7.10 Datenschutz und Geheimhaltung
(1) Die vioma gewährt die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden eingestellten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz, insbesondere das Teledienstegesetz sowie das Bundesdatenschutzgesetz.
(2) Die vioma unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung des ASP notwendig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Provider gespeichert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden können soweit dies unter Abwägung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Vertrages notwendig ist.
(3) Die vioma wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rahmen der Abwicklung dieses Vertrages vom Kunden zugänglich gemacht werden. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Kunden verwendete Methoden, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsverbindungen, Preise sowie Informationen über die Vertragspartner des Kunden. Der Provider ist ferner verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf Informationen und Daten des Kunden durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
(4) Die vioma ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegen Dritte auch durch seine Mitarbeiter sicher zu stellen.
(5) Die Geheimhaltungspflicht gilt nach Vertragsende weitere drei Jahre. Die vioma wird nach Vertragsende auf Wunsch des Kunden sämtliche Daten auf transportable Datenträger überspielen und dem Kunden aushändigen. Nach einer Kontrolle des Datenträgers durch den Kunden wird die vioma sämtliche Daten des Kunden löschen.
2.7.11 Kollision mit anderen Geschäftsbedingungen
Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt dieser Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. Anstelle sich widersprechender Einzelregelungen finden die Regelungen des dispositiven Rechts Anwendung. Gleiches gilt für den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
3. Für alle Leistungen geltende Regelungen, soweit die Regelungen unter 2. keine speziellerer Regelung enthalten
3.1. Haftung
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die vioma nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der vioma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der vioma gilt.
3.2. Pflichten des Kunden
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, die vioma jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von der vioma binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere:
• Name und postalische Anschrift des Kunden
• E-Mail Adresse des Kunden
• Kontodaten des Kunden
Der Kunde hat in seinem/n E-Mail-Postfach/Postfächern eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens drei Wochen abzurufen. Die vioma behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurückzusenden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
Der Kunde verpflichtet sich, von der vioma zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.
Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von der vioma nutzen, haftet der Kunde gegenüber der vioma auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Web-Servern der vioma abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen.
Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von der vioma oder vor der Installation von gelieferter Hard- oder Software durchzuführen. Der Kunde testet im Übrigen gründlich jedes Programm auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung des Programms beginnt.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis (Opt-in) des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
Die vioma verfolgt eine "Zero Tolerance Policy" bezüglich Spamming und wird, sobald sie von Spamming über die Mail-Server der vioma erfährt, sämtliche beteiligten E-Mail Accounts unverzüglich und bis zu einer weiteren Klärung durch die Staatsanwaltschaft bzw. andere zuständige Stellen sperren.
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z. B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. Die vioma ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. Die vioma wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumens (Traffic) die Höchstmenge für den jeweiligen Monat erreicht oder übersteigt, ist die vioma berechtigt, entsprechende Entgelte anhand des jeweils gültigen Tarifs ohne vorherige Rücksprache zu berechnen. Der Kunde kann sich auf Wunsch für den laufenden und für die Folgemonate verpflichten, für den über das vertraglich vereinbarte Volumen hinausgehenden Datentransfer keine zusätzlichen Entgelte entrichten zu müssen. In diesem Falle ist die vioma berechtigt, bei Erreichen oder Überschreiten des monatlichen Datentransfervolumen (Traffic), die Seiten nach vorheriger Ankündigung zu sperren.
3.3. Datenschutz
Die vioma erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
Zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses sind in der Regel Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sowie Zugangskennungen des Nutzers erforderlich (Bestandsdaten). Diese Daten werden in der Regel in elektronischen Bestellformularen erhoben.
Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass zu einer Domainregistrierung die Übermittlung bestimmter personenbezogener Daten, in der Regel Name und Anschrift, an die entsprechenden nationalen und internationalen Registrierungsstellen und die Veröffentlichung in den von jedermann abrufbaren Whois-Datenbanken erforderlich ist. Für die Registrierung einer .de-Domain z.B. werden derzeit Namen und Anschriften des Domaininhabers, des administrativen und technischen Ansprechpartners sowie des Zonenverwalters und darüber hinaus Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse des technischen Ansprechpartners und des Zonenverwalters an die DENIC e.G., Frankfurt/Main, übermittelt und in der DENIC-Datenbank unter http://www.denic.de im Internet veröffentlicht. Nutzungsdaten, wie z. B. Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung bestimmter Teledienste durch einen Nutzer, bzw. Verbindungsdaten bei E-Mail-Diensten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme dieser Dienste zu ermöglichen und abzurechnen. In der Regel werden dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und Endes der Nutzung, der Umfang in Bytes, die Nutzer-IP-Adresse und die Art des in Anspruch genommenen Teledienstes erfasst.
Soweit die Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Abrechnungsdaten), werden sie höchstens bis zu sechs Monaten nach Versendung der Rechnung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange der Nutzer Einwendungen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zahlungsaufforderung nicht bezahlt. Werden die Daten zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen benötigt, sperrt die vioma die Daten.
Die vioma darf Abrechnungsdaten an andere Diensteanbieter und Dritte übermitteln, soweit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Nutzer erforderlich ist. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist die vioma berechtigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von rechtswidrigen Inanspruchnahmen und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Nutzer erforderlich sind. Soweit es im Einzelfall erforderlich ist, ist die vioma berechtigt, zur Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern an Kommunikationsanlagen die Bestands- und Verbindungsdaten der Beteiligten zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist die vioma berechtigt, Auskunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. Die vioma erteilt dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und unverzüglich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nutzers auch elektronisch erteilt werden.
Die vioma weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Web-Server gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicherheit jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr bzw. E-Mail-Verkehr zu kontrollieren.
3.4. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden Verträge mit der vioma auf unbestimmte Zeit geschlossen. Verträge mit der vioma können in diesem Fall von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf des nächsten Vertragsjahres gekündigt werden. Ein Vertragsjahr beträgt 12 Kalendermonate ab Vertragsabschluss. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.
Die vioma ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
- der Kunde seinen bei Vertragsschluss angegebenen Wohnsitz ändert und er
die vioma nicht innerhalb von 14 Tagen unaufgefordert seine neue Anschrift mitteilt. Als Anschrift gilt nicht die Mitteilung eines Postfaches oder "postlagernd";
- der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von mindestens 2 monatlichen Grundentgelten in Rückstand gerät;
- der Kunde schuldhaft gegen die Vergabebedingungen oder Vergaberichtlinien verstößt;
- die Internetseiten, der E-Mail-Verkehr des Kunden, die vom Kunden reservierten und/oder Domainnamen und/oder die E-Mail-Adresse des Kunden gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstößt.
Im Falle einer von der vioma ausgesprochenen fristlosen Kündigung ist die vioma berechtigt, einen Betrag in Höhe von 75 % der Summe aller monatlichen Grundentgelte, die der Kunde bei zeitgleicher fristgerechter Kündigung während der Vertragslaufzeit hätte entrichten müssen, zu verlangen. Das Recht des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt unberührt.
Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund ist die vioma berechtigt, die Seiten und/oder Accounts des Kunden zu sperren.
Ungeachtet und unbeschadet einer Kündigung ist die vioma berechtigt, den Zugang zum Account des Kunden zu sperren, wenn der Kunde den Account länger als 6 Monate nicht durch ein Log-in genutzt hat. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der monatlichen Grundentgelte bleibt hiervon unberührt.
3.5 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sofern der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Offenburg als Gerichtsstand vereinbart.
3.6. Schriftform und Änderungen
Jede Änderung dieser AGB bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingungen dieser Schriftformklausel.
Die vioma ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten oder ergänzten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung über die Änderung oder Ergänzung, so werden die geänderten oder ergänzten Bedingungen wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die vioma berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten oder ergänzten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen.
3.7. Salvatorische Klausel
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.


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