Allgemeine Geschäftsbedingungen der vio­ma GmbH, Industriestraße 27, 77656 Offenburg

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Fir­ma vioma GmbH, Industriestraße 27, 77656 Offenburg, im nach­fol­gen­den vioma genannt, so­weit einzelvertraglich nichts anderes ver­ein­bart wird. Ent­ge­genstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Ver­trags­part­ners werden nicht Bestandteil eines Ver­tra­ges mit der vio­ma.

2. Leistungen der vioma

2.1. Web-Design

Soweit Gegenstand des Vertrages die Entwicklung eines Kon­zep­tes für eine Web-Site und die Erstellung der Website ist, gilt Fol­gen­des:

Die vioma verpflichtet sich, eine gebrauchstaugliche Website her­zu­stel­len und die­se dem Kun­den auf ei­nem ge­eig­ne­ten Da­ten­trä­ger zu über­ge­ben o­der ein Sy­stem be­reitzustellen, wel­ches die Website er­stellt.

Die vioma erarbeitet zunächst ein Konzept für die Struktur der Website. Zu dieser Struktur gehören ein Verzeichnis über die hier­ar­chi­sche Gliederung der einzelnen Web-Seiten (Struk­tur­baum), ein etwaiges Frame-Konzept, die Pla­tzie­rung von Links und – soweit vereinbart – die Einbindung ei­nes E-Mail Fensters.

Nach Fertigstellung des Konzepts und nach Freigabe des Kon­zepts durch den Kun­den erstellt die vioma eine Ba­sis­ver­sion der Website auf der Grundlage des frei­ge­ge­be­nen Kon­zepts. Die Basisversion muss die Struktur der Website erkennen las­sen, die wesentlichen gestalterischen Merkmale beinhalten und die not­wen­di­ge Grund­funk­tio­na­li­tät aufweisen.

Nach Fertigstellung der Basisversion und deren Freigabe durch den Kun­den er­stellt die vioma die Endversion der Website o­der stellt ein Sy­stem zur Ver­fü­gung, das nach Ein­ga­be der ent­spre­chen­den Da­ten durch den Kun­den die end­gül­ti­ge Ver­si­on der Website er­stellt.

Der Kunde stellt der vioma die in die Website einzubindenden Inhalte in di­gi­ta­ler Form zur Verfügung. Für die Herstellung der In­hal­te ist allein der Kunde verantwortlich. Zu den vom Kunden be­reit­zu­stel­len­den In­hal­ten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Tex­te, Bilder, Grafiken, Lo­gos und Tabellen. vioma ist für die Inhalte, die der Kun­de bereitstellt, nicht ver­ant­wort­lich. Insbesondere ist die vioma nicht ver­pflich­tet, die Inhalte auf mög­li­che Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Drit­te die vioma wegen möglicher Rechts­ver­stö­ße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, ver­pflich­tet sich der Kunde, die vioma von jeglicher Haftung gegenüber Dritten frei­zu­stel­len und der vioma die Kosten zu ersetzen, die dieser wegen der möglichen Rechts­ver­let­zung entstehen.

Der Kunde wird der vioma die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte und Angaben spätestens unverzüglich nach Fertigstellung und Freigabe des Kon­zep­tes zur Verfügung stellen.

Die vioma überträgt die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an der Website unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung aller im Vertrag ver­ein­bar­ten nicht wiederkehrenden Zahlungen. Bis dahin verbleiben die ur­he­ber­recht­li­chen Verwertungsrechte bei der vioma.

Die vio­ma ist berechtigt, dem Kun­den 30 % der Vertrags­sum­me bei Auf­trags­er­tei­lung, 50 % nach Onlinestellung der er­sten funk­ti­ons­tüch­ti­gen Ver­si­on der Website so­wie 20 % nach Endab­nah­me durch den Kun­den, in Rech­nung zu stel­len.

2.2. Domainbeschaffung und -verwaltung

So­weit die Beschaffung und Verwaltung einer Internet-Domain Gegenstand des Vertrages ist, gilt Folgendes: vioma verpflichtet sich zur Prüfung, ob die vom Kunden gewünschten Domains be­reits an Dritte vergeben sind. Falls diese Prüfung ergibt, dass die vom Kunden gewünschten Domains noch nicht an Dritte vergeben sind, wird vioma nach Rücksprache mit dem Kunden die Re­gi­strie­rung der letztendlich gewünschten Domains bei den je­weils zu­stän­di­gen Regi­strie­rungs­stel­len beantragen. Sind die vom Kunden gewünschten Domains bereits an Drit­te vergeben, wird vioma den Kunden hiervon unterrichten. Wei­ter­ge­hen­de Verpflichtungen hinsichtlich der bereits vergebenen Domains hat die vioma nicht.

Rückfragen, welche die vioma nach der Domain-Anmeldung von der Re­gi­strie­rungs­stel­le erhält, wird die vioma zügig und in Ab­stim­mung mit dem Kunden beantworten. Den Erfolg der Anmeldung, d.h. die tat­säch­li­che Registrierung der Domains, schuldet die vioma nicht.

Der Kunde ist verpflichtet, die als Domains zu registrierenden Zeichenfolgen auf ih­re Vereinbarkeit mit den Rechten Dritter und den allgemeinen Gesetzen zu prü­fen. Der Kunde versichert, dass er dieser Verpflichtung nachgekommen ist und sich keine Anhaltspunkte für eine Verletzung von Rechten Dritter oder all­ge­mei­nen Gesetzen ergeben haben.

Sollten Dritte gegen den Kunden Ansprüche auf Änderung, Löschung oder Über­tra­gung einer oder mehrerer der vertragsgegenständlichen Domains – gleich aus
wel­chem Rechtsgrund – geltend machen, ist der Kunde verpflichtet, die vioma hier­von unverzüglich zu unterrichten. Dasselbe gilt bei behördlichen Maßnahmen gleich
welcher Art, die aus der Verwendung einer oder mehrerer der ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen Domains resultieren.

Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen und/o­der die Ver­ga­be­be­stim­mun­gen der je­wei­li­gen Registrierungsstelle an­zu­er­ken­nen. Die Ge­schäfts­be­din­gun­gen und Ver­ga­be­be­stim­mun­gen kön­nen auf der Ho­me­pa­ge der je­wei­li­gen Re­gi­strie­rungs­stel­le ab­ge­ru­fen wer­den.

Für die Eintragung der Domains hat der Kunde eine natürliche Person als allgemeiner Ansprechpartner – "Ad­min-C" – für Rückfragen anzugeben.

Preise für Domainverwaltung werden jährlich berechnet. Aufgrund der oftmaligen Änderungen der Domainvergabestellen sind alle Preise auf Anfrage oder über die Preisliste auf www.vioma.de einzusehen.

Die vioma richtet sich bei der Domainregistrierung ausschließlich nach den Richtlinien der Domainvergabestellen. Die Registrierung einer Neudomain erfolgt innerhalb von zwei Werktagen. Alle Subdomains sind kostenlos, sofern der Kunde auf Seiten innerhalb von der vioma organisierten Systemen weiterleitet. Weiterhin sind alle Updates von Domains, KK-Anträge und Übernahmen von bestehenden Domains kostenlos. Aufgrund der komplexen Besitzerstrukturen können hier keine Zeitfenster für die Übernahme garantiert werden.

2.3. Pflege

Soweit die Aktualisierung und Wartung einer Website Gegenstand des Ver­tra­ges ist gilt folgendes:

vioma ist verpflichtet, nach den Vorgaben des Kunden die Inhalte der Website zu aktualisieren und die Website für Mic­ro­soft In­ter­net Ex­plo­rer und auf Mo­zil­la ba­sie­ren­de Brow­ser, in der je­weils ak­tu­el­len Ver­si­on, so­wie auf ei­ne Bild­schir­mau­flö­sung von minimal 1024 x 768 zu op­ti­mie­ren.

vio­ma ist verpflichtet, die Gebrauchstauglichkeit der Website in den ver­ein­bar­ten zeitlichen Abständen zu überwachen und – falls erforderlich – wie­der­her­zu­stel­len.

vioma verpflichtet sich, die geänderte Website jeweils nach deren Aktualisierung ab­zu­spei­chern.

Der Kunde stellt vioma alle in der Website zu aktualisierenden Inhalte zur Ver­fü­gung. Die obigen Regelungen für das Web-Design gelten entsprechend.

2.4. Bannerwerbung

Soweit die Vermittlung, Herstellung und Pflege von Bannerwerbung Gegenstand die­ses Vertrages ist, gilt Folgendes:

Banner-Werbeverträge werden von der vioma nur vermittelt. Es obliegt dem Kun­den, ver­mit­tel­te Verträge und die Bonität des vermittelten Vertragspartners zu über­prü­fen. Es obliegt auch dem Kun­den, die Erfüllung eines Banner-Werbevertrages zu überprüfen. Im Verhältnis zur vioma gelten Inhalte von Banner-Werbungen der ver­mit­tel­ten Vertragspartner auf der Website des Kunden als vom Kunden zur Ver­fü­gung gestellter Inhalt für diese Website.

Bei der Erstellung und Pflege von Banner-Werbung des Kunden gelten die Be­din­gun­gen für die Erstellung und Pflege von Websites entsprechend.

2.5. Upload von Web-Sites und Installation von Bannerwerbung

Soweit der Upload einer Web-Site oder die Installation einer Bannerwerbung auf ei­ner fremden Website Gegenstand des Vertrages ist, gilt Folgendes:

Sofern der Upload nicht auf einen Server der vioma erfolgt, steht die Ver­pflich­tung zum Upload unter der Bedingung, dass die notwendigen Verträge mit dem Pro­vi­der abgeschlossen wurden und der Provider seine vertraglichen Ver­pflich­tun­gen erfüllt.

Entsprechendes gilt für die Installation von Banner-Werbung für den Ver­trags­part­ner der Banner-Werbung.

2.6. Providerleistungen

Soweit die Be­reit­stel­lung von Speicherplatz durch die vioma zur Speicherung einer Website des Kun­den und die Einstellung dieser Website in das In­ter­net bzw. ferner die Einrichtung eines E-Mail Accounts für den Kunden und die Speicherung von E-Mails des Kunden Gegenstand des Vertrages ist, gilt Folgendes:

Die vio­ma verpflichtet sich, für eine ausreichend große Übertragungsrate von seinen Ser­vern zu anderen Servern innerhalb des Internets zu sorgen.

Der Server der vioma darf ein eigener Server oder ein Server eines Dritten, zu des­sen Nutzung die vioma berechtigt ist, sein.

Die vioma trägt dafür Sorge, dass die vertragsgegenständliche Website des Kunden im In­ter­net abrufbar ist und dass der Kunde in der Lage ist, die ge­spei­cher­ten E-Mails über das In­ter­net abzurufen.

Die vioma gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Internet-Server von 99,3% im Jah­res­mit­tel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server auf­grund von tech­ni­schen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der vio­ma lie­gen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet nicht zu er­rei­chen ist.

Im Rahmen der Gewährleistung kann die vioma Computer, Zusatzgeräte und Teile da­von austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Ge­gen­stän­de gehen in das Eigentum der vioma über. Der Kunde hat auftretende Män­gel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Pro­to­kol­lie­rung an­ge­zeig­ter Fehlermeldungen schriftlich zu melden. Der Kunde hat die vioma bei ei­ner möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu un­ter­stüt­zen, ins­be­son­de­re al­le be­nö­tig­ten Un­ter­la­gen/Da­ten zur Ver­fü­gung zu stel­len.

Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere bei einem Ma­schi­nenau­stausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, er­for­der­li­chen­falls zu entfernen.

Um dem Kunden den jederzeitigen Zugriff auf die vertragsgegenständlichen ge­spei­cher­ten E-Mails und Website zu ermöglichen, vergibt die vioma einen Be­nut­zer­na­men und ein Passwort an den Kunden. Aus Sicherheitsgründen räumt die vio­ma dem Kun­den zudem die Mög­lich­keit ein, sein Passwort zu ändern.
 
Soll­te es der Nutzung des Servers zu Stö­run­gen kommen, so wird der Kunde die vioma von diesen Störungen un­ver­züg­lich in Kenntnis setzen.

Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten gegenüber unbefugten Drit­ten ge­heim ­zu ­hal­ten. Insbesondere sind Benutzername und Passwort so auf­zu­bewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um ei­nen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.

Der Kunde ist nur dann dazu berechtigt, den vertragsgegenständlichen Spei­cher­platz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nut­zung zu überlassen, wenn die vioma einer solchen Nutzungsüberlassung an Dritte schrift­lich im Voraus zustimmt.

Der Kunde versichert, dass er keine Inhalte auf dem vertragsgegenständlichen Spei­cher­platz speichern und in das Internet einstellen wird, deren Bereitstellung, Ver­öf­fent­li­chung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Drit­ten verstoßen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, lediglich solche In­hal­te auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail Account zu speichern und per E-Mail zu übermitteln, die nicht gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Drit­ten verstoßen.

Der Kunde verpflichtet sich, die vioma von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art frei­zu­stel­len, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen Speicherplatz gespeichert hat. Die Frei­stel­lungs­ver­pflich­tung umfasst auch die Verpflichtung, die vioma von Rechts­ver­tei­di­gungs­ko­sten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

Die Freistellungsverpflichtung des Kunden gilt auch für Ansprüche Dritter gleich wel­cher Art, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem vertragsgegenständlichen E-Mail Account gespeichert bzw. über diesen E-Mail Account an Dritte übermittelt hat.

Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ent­ge­gen diesem Vertrag zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist die vioma be­rech­tigt, den Zugriff auf diese Inhalte durch geeignete Maß­nah­men zu sperren. Dies gilt auch, wenn und soweit der Kunde den ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen E-Mail Account entgegen diesem Vertrag zur Speicherung bzw. Über­mitt­lung rechtswidriger Inhalte nutzt.

Wenn und soweit der Kunde den vertragsgegenständlichen Speicherplatz ent­ge­gen diesem Vertrag zur Speicherung rechtswidriger Inhalte nutzt, ist die vioma be­rech­tigt, den Namen und die ladungsfähige Anschrift des Kunden Dritten mit­zu­tei­len, um auf diese Weise behördliche und gerichtliche Maßnahmen gegen den Kun­den zu ermöglichen. Dies gilt auch, wenn und soweit der Kunde den ver­trags­ge­gen­ständ­li­chen E-Mail Account zur Speicherung bzw. Übermittlung rechts­wid­ri­ger Inhalte nutzt.

Die vio­ma haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Zu­gangs­lei­tun­gen zu seinem Ser­ver, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht in ihrem Ein­fluss­be­reich stehen.

Die vioma übernimmt keine Haftung für die im Internet angebotenen Inhalte sowie für Schäden, die aus deren Nutzung resultieren.
Der Providervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Par­tei­en durch schriftliche Erklärung gekündigt wer­den, und zwar mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsjahres. Ein Vertragsjahr beträgt 12 Kalendermonate ab Vertragsabschluss.

2.7 Application Service Providing (ASP)

2.7.1 Allgemeines

(1) Vertragsgegenstand ist die Einräumung einer Nut­zungs­mög­lich­keit für die Computerprogramme Clearing Station (CST), TAO Web Controlling, Condeon CMS, Wellness Barometer, Penfriend – nachfolgend kurz Soft­wa­re – durch den Kun­den über einen Internetzugang im Rahmen eines Ap­pli­ca­tion Service Providing (ASP). Der Kunde darf die Soft­ware für eigene Zwecke nutzen, seine Daten verarbeiten und spei­chern.

(2) Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rech­ner­lei­stung so­wie der notwendige Speicherplatz für Daten wird von der vioma oder einem von ihm beauftragten Re­chen­zen­trum bereitge­hal­ten. Der dem Kunden zugewiesene Sy­stem­be­reich ist ge­gen Zugriff Dritter geschützt.

(3)  Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Ge­gen­stand die­ses Vertragsverhältnisses. Der Kunde trägt die al­lei­ni­ge Ver­ant­wor­tung für die Funktionsfähigkeit seines In­ter­net­zu­gangs ein­schließ­lich der Übertragungswege so­wie seines eigenen Com­pu­ters.

(4) Die vioma übermittelt dem Kunden die für die Soft­wa­re­nut­zung er­for­der­li­chen Zugangsdaten zur Identifikation und Authentifikation. Dem Kun­den ist es nicht gestattet, diese Zugangsdaten Dritten zu überlassen, sofern es sich nicht um einen der vioma mitgeteilten zusätzlichen Nutzer handelt, der bei der Entgeltberechnung berücksichtigt wurde. Neue zusätzliche Nutzer wird der Kunde vor Tätigkeitsbeginn der vioma melden, damit eine Anpassung der Ent­gelt­be­rech­nung erfolgen kann.

2.7.2 Serviceleistungen

(1) Vioma ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der be­reit­ge­stell­ten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei tech­no­lo­gi­schen Weiterentwicklungen.

(2) Für den Fall, dass der In­halt der Ser­vi­ce­lei­stun­gen, wel­che sich nicht auf die be­reitgestellte Soft­ware be­zie­hen, ver­än­dert wird, wird vio­ma den Kun­den hier­von spä­te­stens ei­nen Mo­nat vor der Än­de­rung in Kennt­nis set­zen. In die­sem Fall steht dem Kun­den ein Son­der­kün­di­gungs­recht mit ei­ner Frist von 2 Wo­chen zum Än­de­rungs­ter­min zu.

(3) Han­delt es sich bei den vor­zu­neh­men­den Än­de­run­gen le­dig­lich um Feh­ler­be­he­bung so­wi­e um den Ein­bau klei­ner neu­er Fe­atu­res, wer­den die­se dem Kun­den nicht an­ge­kün­digt. Ein Son­der­kün­di­gungs­recht für den Kun­den be­steht nicht.

(4) Wer­den zu­sätz­lich weitere Funktionen in die be­reit­ge­stell­te Soft­ware in­te­griert, wird vio­ma dem Kun­den dies ei­ne Wo­che vor dem Wirk­sam­wer­den der Än­de­rung mit­tei­len. Ein Sonderkündigungsrecht für den Kunden besteht nicht.

(5) We­sent­li­che bzw. es­sen­tiel­le Än­de­run­gen der be­reit­ge­stell­ten Soft­ware, ins­be­son­de­re Up­dates, wel­che zu ei­ner hö­he­ren Se­ri­en­num­mer füh­ren, wird vio­ma dem Kun­den spä­te­stens ei­nen Mo­nat vor der Än­de­rung zur Kennt­nis brin­gen. In die­sem Fall steht dem Kun­den ein Son­der­kün­di­gungs­recht mit ei­ner Frist von 2 Wo­chen zum Än­de­rungs­ter­min zu.

2.7.3 Vergütung

(1) Das Entgelt wird nach Monatsabschnitten berechnet und ist am ersten Werk­tag ei­nes jeden Monats im Voraus fällig. Der Berechnungsmodus für die Vergütung be­rück­sich­tigt im Wesentlichen die Zahl der Nutzer, die Größe des bereitgestellten Spei­cher­plat­zes, die Leistungsfähigkeit und Ver­füg­bar­keit der Anwendung sowie die Anwenderunterstützung.

(2) Der Kunde genehmigt der vioma, die Vergütung im Last­schrift­ver­fah­ren ein­zu­zie­hen und wird entsprechend für die notwendige Deckung auf seinem Kon­to sorgen.

(3) Nach Ablauf von drei Jahren kann die vioma das Entgelt den all­ge­mei­nen Preisentwicklungen anpassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 10% des mo­nat­li­chen Entgelts, kann der Kunde das Vertragsverhältnis gem. 2.7.4 kündigen.

2.7.4 Vertragslaufzeit und Kündigungen

(1) Die Laufzeit des ASP-Vertrages ist unbefristet. Eine Kündigung ist jeweils zum En­de des Folgequartals möglich.

(2) Die Kündigung muss mittels ein­ge­schrie­be­nen Briefs erfolgen und dem Pro­vi­der spätestens am 3. Werktag des er­sten Mo­nats der Kündigungsfrist zu­ge­hen.

(3) Das Recht der Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Ein­hal­tung einer Kündigungsfrist bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor,

- wenn ein Vertragspartner die im Vertrag ausdrücklich geregelten Pflich­ten grob ver­letzt,

- sowie insbesondere dann, wenn über das Vermögen der anderen Ver­trags­par­tei das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die andere Ver­trags­par­tei in­sol­vent oder zahlungsunfähig wird.

Ein wichtiger Grund liegt ferner dann vor, wenn der Kunde für zwei auf­ein­an­der­fol­gen­de Termine mit der Entrichtung des Ent­gelts oder mit einem nicht unerheblichen Teil des Entgelts in Verzug ist oder in ei­nem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Ent­rich­tung des Ent­gelts in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der das Entgelt für zwei Mo­na­te er­reicht.

Für den Kunden kann ein wichtiger Grund in einer erheblichen Un­ter­schrei­tung der vereinbarten Verfügbarkeit der Software liegen.

2.7.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Bei der Umschreibung, Eingrenzung, Feststellung und Meldung von Stö­run­gen muss der Kunde die von der vioma erfolgten Hinweise befolgen. Ggf. muss der Kun­de Checklisten von der vioma verwenden.

(2) Der Kunde muss seine Störungsmeldungen und Fragen nach Kräften prä­zi­sie­ren. Er muss ggf. auf kompetente Mitarbeiter zurückgreifen.

(3) Der Kun­de ver­pflich­tet sich, al­le Da­ten, wel­che er der vio­ma zur Ein­ar­bei­tung in die über­las­se­ne Soft­ware über­gibt, zu si­cher­n und bei sich auf­zu­be­wahren und diese ins­be­son­de­re bei Da­ten­ver­lu­sten auf An­for­de­rung von der vio­ma an die­se her­aus­zu­ge­ben.

(4) Der Kunde verhindert den unbefugten Zugriff Dritter auf die Software und ver­pflich­tet auch seine Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Pflicht.

2.7.6 Pflichtverletzung des Kunden, Vertragsstrafe, Kündigungsrecht des Pro­vi­ders

(1) Der Kunde ist zur pünktlichen Zahlung des Entgelts verpflichtet. Bei einem Zahlungs­rück­stand von mehr als 500,00 € und einer Verzögerung von mehr als zwei Wo­chen ist die vioma zur Sperrung des Zugangs berechtigt. Der Ver­gü­tungs­an­spruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Frei­schal­tung erfolgt unmittelbar nach der Begleichung der Rück­stän­de.

(2) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen seine Verpflichtungen, keinem Dritten die un­be­rech­tig­te Nutzung der Software zu ermöglichen oder vioma neue Nut­zer vor deren Tätigkeitsbeginn zu nennen, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des 3-fachen Monatsentgelts fällig. Darüber hinaus ist vioma be­rech­tigt, das Ver­trags­ver­hält­nis fristlos und mit sofortiger Wirkung zu kün­di­gen und den Zu­gang zu sperren.

(3) Die Verfolgung weitergehender Ansprüche, etwa nach dem Ur­he­ber­rechts­ge­setz so­wie insbesondere auch von anderen Schadensersatzansprüchen bleibt in allen Fäl­len unberührt.

2.7.7 Service Level Agreement

(1) Die vioma garantiert die Verfügbarkeit aller Dienste im Jahresmittel zu 99,3%.
Notwendige & geplante Wartungsarbeiten werden mit einer Frist von mindestens fünf Tagen vor dem Wartungsintervall angekündigt. Wartungen werden soweit möglich nachts durchgeführt. Einzelne Dienste können während eines Wartungsintervalls ausfallen. Da dies allerdings unvermeidlich ist, gilt es nicht als Einschränkung der garantierten Verfügbarkeit.

(2) Die vioma bemüht sich, alle Dienste und Systeme sowie die gesamte Server-Architektur und damit verbundene Drittgeräte mindestens zweifach redundant auszulegen.
Ist dies in Einzelfällen dauerhaft oder temporär nicht möglich, wird die vioma entsprechende Notfalldienste und/oder Ersatzhardware verfügbar halten.

(3) Die vioma verwendet mehrfach getestete und redundant ausgelegte Server-Hardware sowie gängige, auf Linux basierende Systemumgebungen. Aus Sicherheitsgründen wird vioma keine Detailinformationen zu Plattformen und der Architektur bekannt geben.

(4) Die vioma trägt dauerhaft und langfristig dafür Sorge, dass alle Systeme immer den aktuellen Anforderungen an Hard- und Software entsprechen. Die vioma baut grundsätzlich die Server-Architektur so auf, dass sie jederzeit skaliert werden kann. Wird die garantierte Leistungsfähigkeit und Verfügbarkeit des Systems stark beeinträchtigt, wird die vioma durch ein Aktualisieren und/oder Aufrüsten der Technik diesen Engpass beseitigen. Wann und in welchem Umfang eine Skalierung stattfindet, obliegt der vioma.

2.7.8 Mängelansprüche und Kündigungsrecht des Kunden

(1) Mängel der Software einschließlich der Handbücher und sonstiger Un­ter­la­gen wer­den von der vioma nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kun­den innerhalb der im SLA festgelegten Reaktionszeit be­ho­ben. Gleiches gilt für sonstige Störungen der Möglichkeit zur Soft­wa­re­nut­zung. Für die Män­gel­an­sprü­che gilt mietvertragliches Mängelrecht.

(2) Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Ent­gelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- bzw. Scha­den­er­satz­an­sprü­che blei­ben unberührt.

(3) Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 553 I 1 Ziff. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Wie­der­her­stel­lung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist.

2.7.9 Haftung

(1) Die vioma haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sei­ner ge­setz­li­chen Vertreter und leitenden Angestellten. Für das Ver­schul­den sonstiger Er­fül­lungs­ge­hil­fen wird die Haftung auf das Fünffache des mo­nat­li­chen Entgelts so­wie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines Appli­ca­ti­on Service Providing üblicherweise gerechnet wer­den muss.

(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die vioma nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, de­ren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von be­son­de­rer Be­deu­tung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haf­tungs­be­schrän­kung nach Abs. 1 entsprechend heranzuziehen.

(3) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wie­der­her­stel­lungs­auf­wand be­schränkt, der bei regelmäßiger Anfertigung von Sicherungskopien ein­ge­tre­ten wä­re.

2.7.10 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die vioma gewährt die datenschutzrechtliche Sicherheit der vom Kunden ein­ge­stell­ten Daten und beachtet die gesetzlichen Vorschriften zum Da­ten­schutz, ins­be­son­de­re das Teledienstegesetz sowie das Bun­des­da­ten­schutz­ge­setz.

(2) Die vioma unterrichtet hiermit den Kunden, personenbezogene Daten zu er­he­ben, zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies für die Durchführung des ASP not­wen­dig ist. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine Daten vom Provider ge­spei­chert, übermittelt, gelöscht und gesperrt werden kön­nen soweit dies unter Ab­wä­gung der berechtigten Belange des Kunden und des Zwecks dieses Ver­tra­ges notwendig ist.

(3) Die vioma wird alle Informationen und Daten vertraulich behandeln, die ihm im Rah­men der Abwicklung dieses Vertrages vom Kunden zugänglich ge­macht wer­den. Dies betrifft insbesondere Informationen über vom Kun­den verwendete Me­tho­den, Verfahren und Geschäftsgeheimnisse, Ge­schäfts­ver­bin­dun­gen, Preise so­wie Informationen über die Vertragspartner des Kunden. Der Pro­vi­der ist ferner ver­pflich­tet, den unbefugten Zugriff Drit­ter auf Informationen und Daten des Kun­den durch geeignete Vor­keh­run­gen zu verhindern.

(4) Die vioma ist verpflichtet, die Geheimhaltung gegen Dritte auch durch sei­ne Mit­ar­bei­ter sicher zu stellen.

(5) Die Geheimhaltungspflicht gilt nach Vertragsende weitere drei Jahre. Die vioma wird nach Vertragsende auf Wunsch des Kunden sämtliche Daten auf trans­por­ta­ble Datenträger überspielen und dem Kunden aushändigen. Nach einer Kontrolle des Datenträgers durch den Kunden wird die vioma sämt­li­che Daten des Kun­den löschen.

2.7.11 Kol­li­si­on mit anderen Geschäftsbedingungen

Sofern der Kunde ebenfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt die­ser Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über den Einbezug Allgemeiner Ge­schäfts­be­din­gun­gen zustande. Soweit die verschiedenen Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart. An­stel­le sich widersprechender Einzelregelungen finden die Regelungen des dis­po­si­ti­ven Rechts Anwendung. Gleiches gilt für den Fall, dass die Ge­schäfts­be­din­gun­gen des Kunden Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Ge­schäfts­be­din­gun­gen nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Ge­schäfts­be­din­gun­gen Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind, so gel­ten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.

3. Für alle Leistungen geltende Regelungen, soweit die Regelungen unter 2. keine speziellerer Regelung enthalten

3.1. Haftung

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die vioma nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflich­ten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und au­ßer­ver­trag­li­che Haftung der vioma auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit be­schränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Er­fül­lungs­ge­hil­fen der vioma gilt.

3.2. Pflich­ten des Kun­den 

Der Kun­de si­chert zu, dass die von ihm gem­ach­ten Da­ten rich­tig und voll­stän­dig sind. Er ver­pflich­tet sich, die vio­ma je­weils un­ver­züg­lich über Än­de­run­gen der mit­ge­teil­ten Da­ten zu un­ter­rich­ten und auf ent­spre­chen­de An­fra­ge von der vio­ma bin­nen 15 Ta­gen ab Zu­gang die ak­tu­el­le Rich­tig­keit er­neut zu be­stä­ti­gen. Die­ses be­trifft ins­be­son­de­re:
• Na­me und po­sta­li­sche An­schrift des Kun­den
• E-Mail Adres­se des Kun­den
• Kon­to­da­ten des Kunden

Der Kun­de hat in sei­nem/n E-Mail-Post­fach/Post­fä­chern ein­ge­hen­de Nach­rich­ten in re­gel­mä­ßi­gen Ab­stän­den von höch­stens drei Wo­chen ab­zu­ru­fen. Die vio­ma be­hält sich das Recht vor, für den Kun­den ein­ge­hen­de per­sön­li­che Nach­rich­ten an den Ab­sen­der zu­rückzusen­den, wenn die in den je­wei­li­gen Ta­ri­fen vor­ge­se­he­nen Ka­pa­zi­täts­gren­zen über­schrit­ten sind.

Der Kun­de ver­pflich­tet sich, von der vio­ma zum Zwecke des Zu­gangs zu de­ren Dien­sten er­hal­te­ne Pass­wör­ter streng ge­heim zu hal­ten und den Pro­vi­der un­ver­züg­lich zu in­for­mie­ren, so­bald er da­von Kennt­nis er­langt, dass un­be­fug­ten Drit­ten das Pass­wort be­kannt ist.


Soll­ten in­fol­ge Ver­schul­dens des Kun­den Drit­te durch Miss­brauch der Pass­wör­ter Lei­stun­gen von der vio­ma nut­zen, haf­tet der Kun­de ge­gen­über der vio­ma auf Nut­zungs­ent­gelt und Scha­dens­er­satz.

Der Kun­de wird da­rauf hin­ge­wie­sen, dass es ihm ob­liegt, nach je­dem Ar­beits­tag, an dem der Da­ten­be­stand durch ihn bzw. sei­ne Er­fül­lungs- oder Verrich­tungs­ge­hil­fen ver­än­dert wur­de, ei­ne Da­ten­si­che­rung durch­zu­füh­ren, wo­bei Da­ten, die auf den Web-Ser­vern der vio­ma ab­ge­legt sind, nicht auf die­sen si­che­rungs­ge­spei­chert wer­den dür­fen.

Der Kun­de hat ei­ne voll­stän­di­ge Da­ten­si­che­rung ins­be­son­de­re vor je­dem Be­ginn von Ar­bei­ten von der vio­ma oder vor der In­stal­la­ti­on von ge­lie­fer­ter Hard- oder Soft­ware durch­zu­füh­ren. Der Kun­de te­stet im Üb­ri­gen gründ­lich je­des Pro­gramm auf Man­gel­frei­heit und Ver­wend­bar­keit in sei­ner kon­kre­ten Si­tua­ti­on, be­vor er mit der ope­ra­ti­ven Nut­zung des Pro­gramms be­ginnt.

Der Kun­de ver­pflich­tet sich, oh­ne aus­drück­li­ches Ein­ver­ständ­nis (Opt-in) des je­wei­li­gen Emp­fän­gers kei­ne E-Mails, die Wer­bung ent­hal­ten, zu ver­sen­den. Dies gilt ins­be­son­de­re dann, wenn die be­tref­fen­den E-Mails mit je­weils glei­chem In­halt mas­sen­ha­ft ver­brei­tet wer­den (sog. "Spam­ming").

Die vio­ma ver­folgt ei­ne "Ze­ro To­le­ran­ce Po­li­cy" be­züg­lich Spam­ming und wird, so­bald sie von Spam­ming über die Mail­-Ser­ver der vio­ma er­fährt, sämt­li­che be­tei­lig­ten E-Mail Ac­counts un­ver­züg­lich und bis zu ei­ner wei­te­ren Klä­rung durch die Staats­an­walt­schaft bzw. an­dere zu­stän­di­ge Stel­len sper­ren.

Der Kun­de ist ver­pflich­tet, sei­ne In­ter­net-Sei­te so zu ge­stal­ten, dass ei­ne über­mä­ßi­ge Be­la­stung des Ser­vers, z. B. durch CGI-Skrip­te, die ei­ne ho­he Re­chen­leistung er­for­dern oder über­durch­schnitt­lich viel Ar­beits­spei­cher be­an­spru­chen, ver­mie­den wird. Die vio­ma ist be­rech­tigt, Sei­ten, die den obi­gen An­for­de­run­gen nicht ge­recht wer­den, vom Zu­griff durch den Kun­den oder durch Drit­te aus­zu­schlie­ßen. Die vio­ma wird den Kun­den un­ver­züg­lich von ei­ner sol­chen Maß­nah­me in­for­mie­ren.

So­fern das auf das An­ge­bot des Kun­den ent­fal­len­de Da­ten­trans­fer­vo­lu­mens (Traf­fic) die Höchst­men­ge für den je­wei­li­gen Mo­nat er­reicht oder über­steigt, ist die vio­ma be­rech­tigt, ent­spre­chen­de Ent­gel­te an­hand des je­weils gül­ti­gen Ta­rifs oh­ne vor­he­ri­ge Rück­sprache zu be­rech­nen. Der Kun­de kann sich auf Wunsch für den lau­fen­den und für die Fol­ge­mo­na­te ver­pflich­ten, für den über das ver­trag­lich ver­ein­bar­te Vo­lu­men hin­aus­ge­hen­den Da­ten­trans­fer kei­ne zu­sätz­li­chen Ent­gel­te ent­rich­ten zu müs­sen. In die­sem Fal­le ist die vio­ma be­rech­tigt, bei Er­rei­chen oder Über­schrei­ten des mo­nat­li­chen Da­ten­trans­fer­vo­lu­men (Traf­fic), die Sei­ten nach vor­he­ri­ger An­kün­di­gung zu sper­ren.

3.3. Datenschutz

Die vioma erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne wei­ter­ge­hen­de Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und -ab­wick­lung sowie zu Ab­rech­nungs­zwecken erforderlich sind.

Zur Begründung und Abwicklung eines Vertragsverhältnisses sind in der Regel Na­me, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Bankverbindung sowie Zu­gangs­ken­nun­gen des Nutzers erforderlich (Bestandsdaten). Diese Daten werden in der Regel in elektronischen Bestellformularen erhoben.

Der Nutzer wird darauf hingewiesen, dass zu einer Domainregistrierung die Über­mitt­lung bestimmter personenbezogener Daten, in der Regel Name und An­schrift, an die entsprechenden nationalen und internationalen Re­gi­strie­rungs­stel­len und die Veröffentlichung in den von jedermann abrufbaren Whois-Da­ten­ban­ken er­for­der­lich ist. Für die Registrierung einer .de-Domain z.B. werden derzeit Na­men und Anschriften des Domaininhabers, des administrativen und tech­ni­schen An­sprech­part­ners sowie des Zonenverwalters und darüber hinaus Telefon- und Te­le­fax­num­mer sowie E-Mail-Adresse des technischen Ansprechpartners und des Zo­nen­ver­wal­ters an die DENIC e.G., Frankfurt/Main, übermittelt und in der DE­NIC-Datenbank unter http://www.denic.de im Internet veröffentlicht. Nut­zungs­da­ten, wie z. B. Angaben über Beginn, Ende und Umfang der Nutzung be­stimm­ter Te­le­dien­ste durch einen Nutzer, bzw. Verbindungsdaten bei E-Mail-Dien­sten wer­den nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies erforderlich ist, um die In­an­spruch­nah­me dieser Dienste zu ermöglichen und abzurechnen. In der Regel wer­den dabei Datum und Uhrzeit sowie Zeitzone des Beginns und En­des der Nut­zung, der Umfang in Bytes, die Nutzer-IP-Adresse und die Art des in An­spruch ge­nom­me­nen Teledienstes erfasst.


Soweit die Nutzungsdaten für Abrechnungszwecke erforderlich sind (Ab­rech­nungs­da­ten), werden sie höchstens bis zu sechs Monaten nach Versendung der Rech­nung gespeichert, darüber hinaus nur, wenn und solange der Nutzer Ein­wen­dun­gen gegen die Rechnung erhebt oder die Rechnung trotz Zah­lungs­auf­for­de­rung nicht bezahlt. Werden die Daten zur Erfüllung bestehender gesetzlicher, sat­zungs­mä­ßi­ger oder vertraglicher Aufbewahrungsfristen benötigt, sperrt die vioma die Daten.

Die vioma darf Abrechnungsdaten an andere Diensteanbieter und Dritte übermitteln, so­weit dies zur Ermittlung des Entgelts und zur Abrechnung mit dem Nutzer er­for­der­lich ist. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist die vioma be­rech­tigt, die personenbezogenen Daten zu erheben, zu ver­ar­bei­ten und zu nut­zen, die zum Aufdecken sowie Unterbinden von rechtswidrigen In­an­spruch­nah­men und zur Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber dem Nutzer erforderlich sind. So­weit es im Einzelfall erforderlich ist, ist die vioma berechtigt, zur Er­ken­nung, Ein­gren­zung und Beseitigung von Störungen und Fehlern an Kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­la­gen die Be­stands- und Verbindungsdaten der Beteiligten zu erheben, zu ver­ar­bei­ten und zu nut­zen.

Nach Maßgabe der hierfür geltenden Bestimmungen ist die vioma berechtigt, Aus­kunft an Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für Zwecke der Strafverfolgung zu erteilen. Die vioma erteilt dem Nutzer auf Verlangen unentgeltlich und un­ver­züg­lich Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten. Die Auskunft kann auf Verlangen des Nut­zers auch elektronisch erteilt werden.

Die vioma weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Da­tenü­ber­tra­gun­gen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik  nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das auf dem Web-Server gespeicherte Seitenangebot und unter Um­stän­den auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Si­cherheit jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Um­stän­den technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nach­rich­ten­ver­kehr bzw. E-Mail-Verkehr zu kontrollieren.

3.4. Ver­trags­dau­er und Kün­di­gung

So­fern nicht aus­drück­lich et­was an­de­res ver­ein­ba­rt wur­de, wer­den Ver­trä­ge mit der vio­ma auf un­be­stimm­te Zeit ge­schlos­sen. Ver­trä­ge mit der vio­ma kön­nen in die­sem Fall von bei­den Par­tei­en mit ei­ner Frist von 4 Wo­chen zum Ab­lauf des näch­sten Vertragsjahres ge­kün­digt wer­den. Ein Vertragsjahr beträgt 12 Kalendermonate ab Vertragsabschluss. Die Kün­di­gung be­darf der Schrift­form. Das Recht zur frist­lo­sen Kün­di­gung bleibt un­be­rührt.

Die vio­ma ist ins­be­son­de­re zur frist­lo­sen Kün­di­gung be­rech­tigt, wenn

- der Kun­de sei­nen bei Ver­trags­schluss an­ge­ge­be­nen Wohn­sitz än­dert und er
die vio­ma nicht in­ner­halb von 14 Ta­gen un­auf­ge­for­dert sei­ne neue An­schrift mit­teilt. Als An­schrift gilt nicht die Mit­tei­lung ei­nes Post­fa­ches oder "post­la­gernd";

- der Kun­de mit der Zah­lung der Ent­gel­te mit ei­nem Be­trag in Hö­he von min­de­stens 2 mo­nat­li­chen Grun­dent­gel­ten in Rück­stand ge­rät;

- der Kun­de schuld­haft ge­gen die Ver­ga­be­be­din­gun­gen oder Ver­ga­be­richt­li­ni­en ver­stößt;

- die In­ter­net­sei­ten, der E-Mail-Ver­kehr des Kun­den, die vom Kun­den re­se­rvier­ten und/oder Do­main­na­men und/oder die E-Mail-Adres­se des Kun­den ge­gen ge­setz­li­che Ver­bo­te/Ge­bo­te, die gu­ten Sit­ten und/oder Rech­te Drit­ter ver­stößt.

Im Fal­le ei­ner von der vio­ma aus­ge­spro­che­nen frist­lo­sen Kün­di­gung ist die vio­ma be­rech­tigt, ei­nen Be­trag in Hö­he von 75 % der Sum­me al­ler mo­nat­li­chen Grun­dent­gel­te, die der Kun­de bei zeit­glei­cher frist­ge­rech­ter Kün­di­gung wäh­rend der Ver­trags­lauf­zeit hät­te ent­rich­ten müs­sen, zu ver­lan­gen. Das Recht des Kun­den, ei­nen ge­rin­ge­ren Scha­den nach­zu­wei­sen, bleibt un­be­rührt.

Bei ei­ner Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund ist die vio­ma be­rech­tigt, die Sei­ten und/oder Ac­counts des Kun­den zu sper­ren.

Un­ge­ach­tet und un­be­scha­det ei­ner Kün­di­gung ist die vio­ma be­rech­tigt, den Zu­gang zum Ac­count des Kun­den zu sper­ren, wenn der Kun­de den Ac­count län­ger als 6 Mo­nate nicht durch ei­n Log-in ge­nutzt hat. Die Ver­pflich­tung des Kun­den zur Zah­lung der mo­nat­li­chen Grun­dent­gel­te bleibt hier­von un­be­rührt.

3.5 Rechts­wahl und Gerichtsstand

(1) Die Parteien vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus die­sem Ver­trags­ver­hält­nis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutsch­land.

(2) Sofern der Anwender Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, ju­ri­sti­sche Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Son­der­ver­mö­gen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung die­ses Vertragsverhältnisses entstehen, Offenburg als Gerichtsstand ver­ein­bart.

3.6. Schrift­form und Än­de­run­gen

Je­de Än­de­rung die­ser AGB be­da­rf der Schrift­form. Dies gilt auch für die Ab­be­din­gun­gen die­ser Schrift­form­klau­sel.

Die vio­ma ist be­rech­tigt, die­se AGB mit ei­ner an­ge­mes­se­nen Ankün­di­gungs­frist zu än­dern oder zu er­gän­zen. Wi­der­spricht der Kun­de den ge­än­der­ten oder er­gänz­ten Be­din­gun­gen nicht in­ner­halb von 4 Wo­chen nach Be­nach­rich­ti­gung über die Än­de­rung oder Er­gän­zung, so wer­den die ge­än­der­ten oder er­gänz­ten Be­din­gun­gen wirk­sam. Wi­der­spricht der Kun­de frist­ge­mäß, so ist die vio­ma be­rech­tigt, den Ver­trag zu dem Zeit­punkt zu kün­di­gen, an dem die ge­än­der­ten oder er­gänz­ten Ge­schäfts­be­din­gun­gen in Kraft tre­ten sol­len.

3.7. Salvatorische Klausel

(1)  Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Be­stim­mun­gen hiervon unberührt.

(2)  Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch ei­ne wirksame Regelung zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis am näch­sten kommt und dem Vertragszweck am besten entspricht.


Share    

News

  • vioma gewinnt Vertrauen zahlreicher Schwarzwald-Hotels
    weiter ...
Hotel Online Marketing News
fotolia_37331402_xs
  • Virales Marketing: Setzen Sie verstärkt auf die Kraft sozialer Netzwerke
    weiter ...
Hotel Online Marketing News
fotolia_27318455_s
Hotel Online Marketing News
br
  Newsletter abonnieren

Eine Website entsteht ...


Ihre Website ist Ihr Schaufenster