Datenschutzhinweise in Ihren Website-Condeon-Formularen
Ab heute finden Sie die Datenschutzhinweise unter Ihren Website-Condeon-Formularen in veränderter Form vor. So wurde der Checkboxhaken unter dem Formular entfern, der dem Nutzer in der Vergangenheit eine datenschutzrechtliche Einwilligung vor dem Abschicken abverlangt hat. Auch der Text mit dem Verweis auf Ihre Datenschutzbestimmungen wurde angepasst.
Diese kleine Änderung Ihrer Condeon-Formulare hat einen rein rechtlichen Hintergrund. Die Formulare waren in der Vergangenheit auf der Rechtsgrundlage „Einwilligung“ Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a DSGVO aufgebaut. Entsprechend wurde dem Nutzer ein Text ausgespielt, der ihn um die Einwilligung via Checkboxhaken gebeten hat, zusätzlich wurde auf das mit der Einwilligung verknüpfte „Recht zum Widerruf“ hingewiesen.
Gemäß unserem Rechtsbeistand ist die Einwilligung für den Fall, dass Kunden sich aktiv an Ihren Betrieb wenden nicht erforderlich und birgt vermeidbare Risiken. Gemäß unserem Rechtsanwalt erfüllen die Condeon-Formulare die Voraussetzungen für die Rechtsgrundlage „Erfüllung eines Vertrags oder Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen“, die sich in Art. 6 Abs. 1 S.1 lit b DSGVO widerfindet.
Gerne stehen wir Ihnen für weitergehende Fragen zum rechtlichen Hintergrund sowie Vor- und Nachteilen der unterschiedlichen Rechtsgrundlagen mit unserem Datenschutzteam unter datenschutzbeauftragter@vioma.de zur Verfügung.