Hinweis zum Anschreiben '[Handeln erforderlich] Einhaltung der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung' von Google
Eine Information an alle Kunden, die ein Anschreiben von Google zum Thema "[Handeln erforderlich] Einhaltung der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung" erhalten haben.
Zurzeit versendet Google Anschreiben ("[Handeln erforderlich] Einhaltung der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google"), in denen Google die Nichteinhaltung der Google Richtlinie zur Nutzereinwilligung anmahnt, unter Vorbehalt weitere Maßnahmen wie z.B. eine Sperrung des Ads-Kontos zu ergreifen. Diese Art von Nutzereinwilligungen werden auf der Website in der Regel durch den eingesetzten Cookiebanner eingeholt.Um auf dieses Anschreiben von Google zu reagieren, sollte der Introtext des Cookiebanners / Cookie Consents auf die Erhebung, Weitergabe und Nutzung personenbezogener Daten zur Personalisierung von Werbeanzeigen hinweisen.
Wir müssen hierbei aber darauf hinweisen, dass es sich bei dem oben genannten Lösungsansatz um eine Vermutung unsererseits handelt, da Google (auch im direkten Kontakt) nicht offenlegt, welche konkreten Punkte ihr Anschreiben betrifft. Es wird lediglich der Wortlaut im Allgemeinen bemängelt.
Rückmeldung des Google Supports auf unsere Anfrage zum "korrekten" Wortlaut:
„Wir erwarten, dass die Nutzer über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten durch Google informiert werden, wenn sie auf Ihrer Website ihre Zustimmung geben. Sie sollten in Ihrer Einwilligungserklärung einen Link zur Seite „Datenschutz und Nutzungsbedingungen“ von Google (https://business.safety.google/privacy/) herstellen.“
Der Introtext des vioma Cookiebanners ist individuell anpassbar. Die Option zur Anpassung des Introtextes finden Sie im Condeon-Seitenbaum unter 'Einstellungen' > 'Tracking & Conversion Codes' > 'Consent Box Einstellungen'. Im Idealfall sollte dieser Text von Ihrem Datenschutzbeauftragten / Rechtsbeistand formuliert und / oder geprüft werden. Bitte beachten Sie, dass der Introtext kein HTML enthalten darf (keine Verlinkungen, kein Styling). Wenn Sie, wie vom Google Support erwähnt, den Link zur Seite „Datenschutz und Nutzungsbedingungen“ von Google (https://business.safety.google/privacy/) einbinden wollen, können Sie dies ggf. auch über die Seite der Datenschutzhinweise machen und dort, samt entsprechendem Hinweistext, als Artikel einbinden.
Abschließend müssen wir darauf hinweisen, dass vioma als Online-Marketing-Agentur keine Rechtsberatung liefern kann und darf. Die inhaltliche Verantwortung der Website obliegt dem Kunden, hierzu zählt auch der Inhalt und die Rechtssicherheit des Cookie Consents.
Für Rückfragen stehen Ihnen Ihre bekannten Ansprechpartner:innen zur Verfügung.